AGB´s
Zwischen dem Eigentümer oder einer von Ihm beauftragten geschäftsfähigen Person, im folgenden" Auftraggeber" genannt und Herr Frank Bongartz in seiner Funktion als gewerbetreibender Hufpfleger, im folgenden "Hufpfleger " genannt wird in Folge einer beiderseitigen Erklärung folgender Werkvertrag geschlossen:
§1 Auftrag und Leistung
Der Auftraggeber beauftragt den Hufpfleger, an einem in seinem Eigentum stehenden Huftier die Hufpflege oder die Anbringung eines Hufschutzes auszuführen. Wird der Auftrag durch einen Beauftragten des Eigentümers erteilt und gibt es keine Hinweise das dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorrausgesetzt. Der Hufpfleger verpflichtet sich die von ihm angebotene Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen, in einer Form die dem Huftier in seiner natürlichen Bestimmung gerecht wird, auszuführen.
§ 2 Ort und Zeitpunkt
Auftraggeber und Hufpfleger erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten bestätigtem Ort und Zeitpunkt. Der Hufpfleger erbringt seine Leistung nur wenn der Eigentümer oder eine von Ihm beauftragte geschäftsfähige Person anwesend ist. Eine Stornierung oder Änderung des Orts oder des Zeitpunkts ist nur mit Bestätigung gültig. Verspätungen durch unvorhersehbare Ereignisse müssen von beiden Seiten bis zu einer Dauer von 1,5 Stunden akzeptiert werden.Kann die Leistung aus vorgenannten Gründen nicht erbracht werden, kann ein Schadenersatz in maximaler Höhe des Auftragwertes verlangt werden. Ein Schadenersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch höhere Gewalt oder offensichtlicher Unmöglichkeit.
§ 3 Abnahme
Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch den Eigentümer oder einer von Ihm beauftragten geschäftsfähigen Person. Ist der Eigentümer oder die von Ihm beauftragte Person zum Zeitpunkt der Abnahme nicht mehr anwesend oder verhindert, so gilt diese als gegeben.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die auf der zur Zeit gültigen Preisliste angegebenen Preise. Eventuelle Vergünstigungen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit. Die Zahlung erfolgt sofort nach Abnahme in Bar. Eine Zahlung per Überweisung ist nur in Sonderfällen und nach vorheriger Absprache möglich. Diese hat binnen 10 Tagen ohne Abzüge zu erfolgen.
§ 5 Ende des Werkvertrages
Mit der Abnahme und der Zahlung endet der Werkvertrag.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Der Hufpfleger übernimmt eine Gewährleistung für seine Arbeit von 14 Tagen. Er haftet nur für Schäden, die in direktem und zeitlichen Zusammenhang mit seiner Arbeit stehen. Die Gewährleistung und Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Huftiers in Bezug auf den Huf nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird, der Schaden nicht von ihm zu vertreten ist oder auf mögliche Folgen im voraus hingewiesen wurde. Ein Mangel muss dem Hufpfleger sofort bekannt gegeben werden. Es muss ihm die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden. Ein Schaden muss dem Hufpfleger unverzüglich gemeldet werden. Es muss Ihm, einer beauftragten Person sowie der Versicherung die Möglichkeit zur Begutachtung des Schadens gegeben werden. Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragwertes verlangt werden. Schadenersatz für einen Schaden kann maximal in Höhe der gesetzlichen Mindestsummen verlangt werden.
§ 7 Salvatorische Klausel
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.